Jugendschutz im Webradio / Radio

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    • Jugendschutz im Webradio / Radio

      Jugendschutz im Webradio / Radio

      Ein heißes Thema, viele Webradios haben einen Text oder Bild, auf Ihrer HP, wo drin steht, "Wir halten uns an das Jugendschutzgesetz".
      Dieses ist eine Gesetzeswidrige Aussage, da es von keinem Gesetz gedeckt wird.
      Zur Aufklärung, das Jugendschutzgesetz ist nur für den öffentlichen Raum zuständig, das bedeutet, für alle Geschäfte, wo Alkohol angeboten wird, Kneipen und Gaststätten / Discotheken oder den öffentlichen Verkehrsraum.


      Für den Bereich Medien und Webradio ist dieses Gesetz absolut nicht zuständig und es wird darin auch nicht aufgeführt.


      Der Webradio / Radio oder auch Fernsehen, ist der Medienstaatsvertrag und daraus resultierend der Jugendmedienstaatsvertrag zuständig.


      In beiden Staatsverträgen, gibt es auch keine direkte aussage dazu, sondern nur folgendes, "Ein Jugendlicher / Kind, welches einem Webradio zuhört, tut dieses von zu Hause aus und unterliegt dort, der Aufsichtsplicht, der Erziehungsberechtigten".


      Die Aussage, wir halten uns an das Jugendschutzgesetz, ist Klage würdig und es wurde auch schon Urteile gesprochen, da es als Diskriminierung angesehen wird.


      Kommen wir zu dem Punkt, wie will man das auch als Webradiobetreiber überprüfen? Das einzige was ein Webradiobetreiber sehen kann, ist die IP, Daten welche in einem Profil eingetragen werden, kann keiner überprüfen.


      Um eine Überprüfung zu ermöglichen, geht dieses nur über eine spezielle Firma, welche dieses über eine Personalausweis abfrage machen darf. Selbst dann ist aber kein 100% Schutz gegeben, da sich ein Jugendlicher, auch mal schnell den Ausweis der Eltern holen kann.


      Selbst das Senden, mit dem sogenannten Muttizettel, ist nichts rechtens, weil auch dieses der Eltern obliegt. Der einzige und zu empfehlende Weg wäre es, sich mit den Eltern gemeinsam an einen Tisch zu setzen.


      Hier nun auch ein Link zum Medienstaatsvertrag medienstaatsvertrag.org/mediengesetz

      Also kommen wir zum eindeutigen Hinweiss, der Verweis auf das Jugendschutzgesetz im Webradio ist falsch und somit nicht erlaubt.

    Galgenmännchen

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